Informationsveranstaltung in Maßbach
Bericht von Johannes Schlereth
Mehr als 30 Mitglieder des Jägervereins Bad Kissingen kamen am Samstag, 5. September, in der Lauertalhalle in Maßbach zu einer Informationsveranstaltung über aktuelle jagd- und waffenrechtliche Fragen zusammen. Der 1. Vorsitzende Dr. Helmut Fischer begrüßte die Teilnehmer und den Referenten des Tages, Rechtsanwalt Boris Segmüller, Justiziar des Bayerischen Jagdverbandes (BJV).
Einen Schwerpunkt bildeten die Änderungen des Bayerischen Jagdgesetzes. Segmüller erläuterte unter anderem die neuen Regelungen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen und befriedeten Bezirken sowie die Möglichkeit, Jagderlaubnisse künftig in Textform zu erteilen.
Ausführlich behandelt wurden außerdem die Regelungen rund um die Kitzrettung. Dabei ging es um die Pflichten der Bewirtschafter, den Einsatz von Drohnen und rechtliche Fragen einer gegebenenfalls notwendigen Nottötung. Weitere Themen waren die Aufnahme von Wolf und Goldschakal in das Jagdrecht, die Fallenjagd und Gruppenabschusspläne.
Besonderes Interesse galt den Änderungen bei der Rehwildbejagung. Segmüller erläuterte die Bejagung ohne klassischen Abschussplan sowie die damit verbundenen Möglichkeiten und das praktische Vorgehen. Zur Sprache kamen außerdem geänderte Jagd- und Schonzeiten, etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten.
Vom Waffenschrank bis zur Fahrt ins Revier
Im zweiten Teil standen waffenrechtliche Fragen im Mittelpunkt. Anhand konkreter Fälle aus seiner juristischen Praxis erläuterte Segmüller die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und zu behördlichen Waffenkontrollen. Auch die korrekte Aufbewahrung von Nachtzieltechnik wurde behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt waren Autofahrten zur Jagd und ins Revier. Hier ging Segmüller auf unterschiedliche Situationen und Besonderheiten ein, die insbesondere bei Fahrten in andere Bundesländer zu beachten sind.
Auch das Führen und Mitführen von Messern bei der Jagd sowie im öffentlichen Raum sorgte für Gesprächsstoff. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere Waffenverbotszonen für Jäger rechtliche Fallstricke bergen können, wenn jagdlich mitgeführte Gegenstände außerhalb des eigentlichen Jagdbetriebs transportiert werden.
Diskussion über die Rolle des Landesverbandes
An die Vorträge schloss sich eine rege Diskussion an. Zahlreiche Fragen aus der jagdlichen Praxis konnten unmittelbar mit dem Justiziar erörtert werden.
Zum Abschluss informierte Segmüller über Möglichkeiten einer Wiederannäherung zwischen dem Jägerverein Bad Kissingen und dem Bayerischen Jagdverband. Der Jägerverein gehört dem Landesverband derzeit nicht an. Besprochen wurden mögliche Wege, wie beide Seiten wieder aufeinander zugehen könnten.