Genau vor einer Woche, am Samstag den 26.Juli wurde in einer Pressemitteilung des BJV verlautbart, dass der Landesausschuss, auf Antrag des BJV-Präsidiums, den Jägerverein Bad Kissingen aus dem BJV ausgeschlossen hat.
Begründet wird der Ausschluss damit, dass in unserer Vereinssatzung der klare Hinweis fehlt, „dass Satzung und Disziplinarordnung des BJV verbindlich für die Kreisgruppe und für deren Mitglieder gelten“.
Am letzten Donnerstag wurden wir von Ernst Weidenbusch per Einschreiben über diesen Beschluss informiert. Dieser Beschluss wird mit gleichen Schreiben jedoch vorerst ausgesetzt, um uns die Gelegenheit zu einer Satzungsänderung zu geben.
Die Vorstandschaft hat sich noch am gleichen Abend mit unserem Bezirksobmann Enno Piening zusammengesetzt, um die Umstände und Folgen des Ausschlusses aus dem BJV zu klären.
Die Vorstandschaft ist sich einig, dass der Jägerverein selbstverständlich nicht aus dem BJV ausgeschlossen werden will und arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an einer Lösung.
Im Oktober diesen Jahres findet die turnusgemässe Mitgliederversammlung des Jägervereins statt, zu der auch Ernst Weidenbusch geladen sein wird, um ihm Gelegenheit zu geben, das Handeln des Präsidiums gegenüber den Mitgliedern unseres Vereins zu erklären. Enno Piening sagte im Namen Ernst Weidenbusch eine Teilnahme zu.
Hier die Antworten auf dringende Fragen unserer Mitglieder:
**Ändert sich an meinem privaten Versicherungsschutz zur Jagdhaftpflicht etwas, den ich unter Angabe eine Mitgliedschaft im Landesjagdverbandes abgeschlossen habe?**
Da der Jägerverein aktuell nicht aus dem Landesverband ausgeschlossen ist (s.o.) ergibt sich hier keine Änderung. Trotzdem sollte sich jeder an seine Versicherung wenden, um diesen Sachverhalt für sich zu klären, oder eine Änderung an seinen Vertragsbedingungen vorzunehmen.
**Mein Jagdhund ist über den BJV versichert, muss ich etwas unternehmen, damit keine Versicherungslücke entsteht?**
Da der Jägerverein aktuell nicht aus dem Landesverband ausgeschlossen ist (s.o.) ergibt sich hier keine Änderung. Trotzdem sollte sich jeder an seine Versicherung wenden, um diesen Sachverhalt für sich zu klären, oder eine Änderung an seinen Vertragsbedingungen vorzunehmen.
Hinweis: bei der Nachfrage bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft, wurde darauf hingewiesen, dass auf Antrag dort der jagdlich eingesetzte Hund ohne weitere Kosten über die Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert ist.
**Erhalte ich ab sofort das Verbandsblatt „Jagd in Bayern“ nicht mehr?**
Da der Jägerverein aktuell nicht aus dem Landesverband ausgeschlossen ist (s.o.) ergibt sich hier keine Änderung.
Über die „Jagd-App“ des BJV und über die Webseite des BJV, sind die digitalen Ausgaben des Magazins jedermann zugänglich.
**Wo erhalte ich weitere Informationen?**
Die Vorstandschaft arbeitet aktuell an einer schriftlichen Information, die allen Mitgliedern in kürze postalisch zugestellt wird.