Mitte Mai erhielt der Jägerverein Bad Kissingen 1927 e.V. eine formlose e-Mail von Ernst Weidenbusch, dem Präsident des Bayerischen Jagdverbands, in der er darüber informiert, dass durch die geltende Satzung unseres Vereins nach seiner Ansicht "keine Einhaltung der Bedingungen der Satzung des Bayerischen Jagdverbandes e.V. für eine Mitgliedschaft mehr gegeben ist".
Er bemängelt, dass die "Mitgliedschaft des Jägervereins Bad Kissingen e.V. im Bayerischen Jagdverband e.V. nicht mehr als Satzungszweck, sondern nur noch als [eine] Möglichkeit darstellt. Weiter enthält die neu beschlossene Satzung auch keine Regelung der Geltung von Satzung und Disziplinarordnung des Bayerischen Jagdverbandes e.V. für die ordentlichen ähnlichen Mitglieder der Kreisgruppe."
Das Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes e.V. wird über einen Ausschluss unseres Vereines aus dem Bayerischen Jagdverband e.V. beraten.
Unser 1.Vorsitzender Dr. Helmut Fischer hat Herrn Weidenbusch telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die aktuelle Satzung in der letzten Mitgliederversammlung ordentlich beschlossen wurde und wir uns in der Satzung sehr wohl zum Bayerischen Jagdverband bekennen. Wir sehen aktuell keinen Anlass für eine Satzungsänderung.
In der Satzung des Jägervereins Bad Kissingen steht unter §2, Abs. 4 "Der Verein ist aktuell mit seinen ordentlichen Mitgliedern korporatives, Mitglied des Landesjagdverbandes Bayern e.V. und bildet dort die Kreisgruppe Bad Kissingen."
In einer weiteren Mail vom 20.Juni schreibt Herr Weidenbusch, dass das Präsidium des BJV am 26.Juli über den Ausschluss des Jägervereins Bad Kissingen Beschluss fassen wird. Wir sollen die Mitglieder der Kreisgruppe über die aktuelle Situation und den drohenden Ausschluss informieren.