Die Jagd
Des Waidmanns Ursprung liegt entfernt,
dem Paradiese nah,
da war kein Kaufmann, kein Soldat, kein Arzt, kein Pfaff´, kein Advokat,
doch Jäger waren da.
Die Jagd ist eine der ursprünglichsten Tätigkeiten der Menschheitsgeschichte, nahezu die gesamte Menschheit lebte bis in die Bronzezeit als Jäger und Sammler. Im deutschsprachigen Raum hatte die ländliche Bevölkerung bis ins frühe Mittelalter die Möglichkeit zur freien Jagd zur Beschaffung von Nahrung und zur Gewinnung von Rohstoffen für Kleidung und Werkzeuge.
Im Verlauf des Mittelalters beanspruchten Könige und Fürsten das Jagdrecht für sich alleine, wodurch die Jagd zu einem Privileg des Adels wurde. Den Bürgern blieb nur die "niedere Jagd" auf Hasen, Rehe und Federwild.
Mit der deutschen Revolution von 1848/49 wurde das Jagdrecht fest an das Eigentum von Grund und Boden gebunden, zu Zeiten der Weimarer Republik wurden erstmals Jagdscheine als Voraussetzung zur Jagd eingeführt, und das Jagdrecht wurde mit dem "neuen preußischen Jagdgesetz" vereinheitlicht.
Heutzutage unterliegt die Jagd in Deutschland einer strengen gesetzlichen Regelung in Bundes-Jagdgesetz, Landes-Jagdgesetzen und Verordnungen, sowie staatlicher Organisation mit Zuständigkeiten in Ministerien, Landesregierungen und Landratsämtern.
Ziel von Jagd und Hege ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten,
artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen
Wer darf in Deutschland jagen?
Jagen darf in Deutschland nur, wer einen Jagdschein besitzt.
Die Voraussetzung hierfür sind eine umfangreiche Ausbildung, die in Bayern rund ein bis 1 1/2 Jahre dauert. Neben einem umfangreichen theoretischen Wissensteil stehen die praktische Arbeit in einem Revier unter Anleitung eines erfahrenen Jägers und zum Schluss eine strenge, staatliche Jägerprüfung.
Diese wird auch vielfach das „Grüne Abitur“ genannt und beinhaltet einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Den gesetzlichen Rahmen für die Jägerprüfung schreibt das Bundesjagdgesetz vor. Der Prüfling muss umfangreiche Kenntnisse darlegen in den folgenden Fächern:Kenntnis der Wildarten, Wildbiologie, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdbetrieb, Führung von Jagdwaffen und Behandlung des erlegten Wildes.